Schichtdickenmessung: Nachweis für erbrachte Leistungen

Im aktuellen Schadensfall wurde an der Aussage des Gebäudedienstleisters gezweifelt, PU-Lack in ausreichender Schichtstärke auf den Boden aufgebracht zu haben. Dies kann man mittlerweile aber zerstörungsfrei messen. Eine Argumentationshilfe gegenüber dem Kunden.

Der Sachverständige nutzte das Ultraschallverfahren zur Messung der Beschichtungsstärke. - © Sascha Hintze

Das Beschichten mit Polyurethan-Lacken verbreitet sich zunehmend. Neben den höheren, aber durchaus gerechtfertigten Kosten ist allerdings seitens der Objektbetreiber beziehungsweise Auftraggeber oft die Sorge vor einem zu geringen Festkörperanteil in der Beschichtung zu vernehmen, der letztdendlich für die Schichtdicke verantwortlich ist.

Im Gegensatz zu den üblicherweise aufgetragenen Polymeren sind die Investitionskosten beim Beschichten mit Poly­urethan-Lacken zwar höher, aufgrund der höheren Standzeit entfällt aber bei ausreichender Pflege die klassische Nassgrundreinigung.

Unzufriedener Kunde

Im vorliegenden Fall, der Grundreinigung und Beschichtung eines Sporthallenbodens mit einem Poly­urethan-Lack, sollte überprüft werden, ob die vom Dienstleister dem Kunden zugesicherte Mindestschichtstärke von 80 µ vorlag. Der Objektbetreiber war zwar mit der Ausführung der Arbeit unzufrieden, bei der ersten Begehung und dem dabei gewonnenen optischen Eindruck konnte der Sachverständige aber dem nicht ganz folgen. Letztendlich sollte daher die Schichtdicke überprüft werden.

Bis vor einigen Jahren wurden solche Messungen fast ausnahmslos im Labor durchgeführt – mit dem entsprechenden Nachteil der damit verbundenen Kosten und der Tatsache, dass diese nicht zerstörungsfrei durchgeführt werden konnten. In der Fassadenreinigung ist es allerdings seit Jahren üblich, vor und nach der Reinigung und Pflege von Metall- oder Eloxalfassaden vor Ort eine Schichtdickenmessung vorzunehmen, um einen eventuellen Abtrag dokumentieren zu können. Dies ist nunmehr auch auf Nichtmetallsub­straten möglich. Die Schichtdickenmessung erfolgt dabei mittels eines Ultraschallverfahrens und basiert auf dem Interferenzeffekt zwischen den Ultraschallwellen. Bei der Messung wird anhand der Reflexionen an den Grenzflächen über mehrere Schichten hinweg die Dicke der einzelnen Schichten ermittelt. Mit diesem Verfahren zur Messung der Schichtdicke sollte nun die negative Wahrnehmung des Objektbetreibers verifiziert werden.

Mehr als ausreichende Schichtstärke

Wie die Messung ergab, ist die Schichtdicke ausreichend gewesen: Bei der Prüfung konnte der Lack in drei Schichten mit einer Gesamtstärke von 156 µ gemessen werden und übertraf somit die vom Dienstleister zugesicherte Schichtstärke.

Doch wie lässt sich nun das Ergebnis bewerten? Die geprüfte Oberfläche schien optisch vollkommen homogen zu sein und wies augenscheinlich keine erkennbaren Unterschiede auf. Die Messung zeigte jedoch etwas anderes auf: Der Dienstleister sprach davon, zwei Aufträge vorgenommen zu haben, während das Ergebnis jedoch drei Schichten zeigte.

Die Erklärung: Der Dienstleister hat die Versiegelung in zwei Schritten durchgeführt, dabei jedoch – richtigerweise – überlappend gearbeitet. An einer dieser Überlap­pungen muss demnach die Messung erfolgt sein.

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    Das Ergebnis war eindeutig: Die zugesi­cherte Schichtstärke von mindestens 80 µ wurde mehr als erreicht.
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    Der Sachverständige nutzte das Ultraschallverfahren zur Messung der Beschichtungsstärke.

Das heißt: Zum einen wurde die zuvor angegebene Mindestschichtstärke erreicht. Und zum anderen zeigt solch eine Messung ebenfalls auf, dass sich die Anwendung beziehungsweise die Ausführung durch diesen Nachweis gegenüber dem Auftraggeber belegen lässt. Dies kann auch bei der klassischen Nassgrundreinigung, bei der per Definition die vollständige Entfernung alter Beschichtungsreste gefordert wird, genutzt werden: Durch Messungen vor und nach erfolgter Grundreinigung kann ebenfalls nachgewiesen werden, ob eine vollständige Entfernung der alten Beschichtungsreste erfolgt ist.

Im vorliegenden Fall war also die Vermutung des Objektbetreibers, der Boden weise eine unzureichende Schichtdicke auf, somit unbegründet.

Sascha Hintze | markus.targiel@holzmann-medien.de

Tipp vom Gutachter: Laufstraẞen vorbeugen mit Ultraschallmessung

Sascha Hintze - © Sascha Hintze

Sascha Hintze, Gebäudereinigermeister, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger: "Eine ausführliche Dokumentation nach Auftrag einer Perma­nentbeschichtung inklusive Schichtdickenmessung und Ermittlung des Gleitreibungskoeffizienten sichert den Auftragnehmer ab und schafft gleichzeitig Verständnis für eine erforderliche Nachbeschichtung.

Permanentbeschichtungen sind zwar extrem ­strapazierfähig, nutzen sich jedoch im Laufe der Zeit mechanisch ab, ­sodass ein Renovierungsvorgang durchgeführt werden muss. Nunmehr kann der Zeitpunkt durch die Ultraschallmessung festgelegt werden, bevor die Abnutzungserscheinungen durch eine Laufstraßenbildung (ab rund 30 µ) optisch deutlich sichtbar werden."